FAQ
Häufige Fragen
Pauschal lässt sich keine treffende Antwort finden. Die Entwicklung Ihrer Stimme ist ein individueller Prozess. Alle Menschen sind individuell und benötigen individuelle Methoden für die Stimmentwicklung und Zeiten um das Erlernte zu festigen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und freuen uns, Sie begleiten zu dürfen.
Wenn Sie bereit für eine Stimmanpassung sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die Erfahrung zeigt: Je früher Sie beginnen an Ihrer Stimme zu arbeiten, desto einfacher wird Ihnen der Umgang mit der Stimme fallen, um zum Beispiel den Alltagstest zu meistern. Bei trans Männer ist der Start mit der Therapie nach Beginn der Hormoneinnahme sinnvoll. Gerne können Sie uns kontaktieren und wir beraten Sie über die Behandlung.

In Deutschland dürfen logopädische Behandlungen ausschließlich auf Verordnung von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Hausbesuche.
Die sogenannten Heilmittelverordnungen (“Rezepte”) können von Fachärzt*innen für Phoniatrie bzw. Sprach‑, Stimm- und kindliche Hörstörungen, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin oder innere Medizin ausgestellt werden. In bestimmten Fällen dürfen auch Zahnärzt*innen und Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie logopädische Therapie verordnen.
Die Kosten für die logopädische Behandlung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen vollkommen übernommen. Maßgeblich für die Übernahme der Behandlung ist das Einhalten der Heilmittelverträge der GKV und der VDEK. So ist festgeschrieben was verordnet werden darf, wie zu behandeln ist und unter welchen Voraussetzungen.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren werden wir Sie genau nach den Angaben auf Ihrer Heilmittelverordnug fragen, damit wir Ihre Behandlung optimal planen können.
Ich habe noch keine Verordnung, darf ich dennoch anrufen?
Es empfiehlt sich uns zu kontaktieren, wenn Sie noch keine Verordnung haben. Wir reservieren Ihnen dann einen Platz auf unserer Warteliste oder beraten Sie wo Sie sich hinwenden können um eine optimale ärztliche Untersuchung zu erhalten.
Fallen für mich Kosten an?
Alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Dies hat der Gesetzgeber so entschieden. Sie müssen uns diese Zuzahlung entrichten, die wir dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten müssen. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind benötigen wir einen Nachweis darüber. Die Höhe der Zuzahlung sind 10,-€ Praxisgebühr plus 10% der Behandlungskosten.
Wie oft darf ich zu Ihnen kommen?
Auf der Heilmittelverordnung finden Sie die genauen Daten wieviel Minuten und in welchem Intervall (1-3x in der Woche) Sie die logopädische Behandlung in Anspruch nehmen sollten. Ggfs. müssen wir nach unserer Diagnostik und in Rücksprache mit der/dem verordneten Ärzt*in hier eine Anpassung vornehmen.

Was ist wenn ich Termine vergesse?
In unserer Praxis ist es üblich, dass Sie Termine 24h vorher abgesagt haben müssen. Sagen Sie nach 24h, kurz vorher ab, oder Sie haben einen Termin versäumt stellen wir Ihnen die Stunde zu dem Gegenwert der gesetzlichen Versicherung privat in Rechnung.
Darf ich auch über ein Rezept zu Ihnen kommen, wenn ich mir Gesangsunterricht nicht leisten kann?
Eine logopädische Verordnung und auch eine logopädische Therapie werden nur dann ausgestellt und gegeben wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt. Haben Sie z.B. eine Stimmstörung, eine Atemwegserkrankung mit Auswirkung auf die Stimme, Auftrittsangst oder eine Einschränkung Ihrer Gesangsstimme, welche pathologisch ist, dann unterstützen wir Sie gerne. Sollten Sie aber nur Gesangs- oder Sprechunterricht wünschen dann freuen wir uns Sie als Schüler*in zu unterstützen oder Sie an Gesangspädagog*innen aus Ihrer Gegend weiterzuleiten. Über eine Verordnung kann dann nicht gearbeitet werden.


In Deutschland dürfen logopädische Behandlungen ausschließlich auf Verordnung von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Hausbesuche.
Die sogenannten Heilmittelverordnungen (“Rezepte”) können von Fachärzt*innen für Phoniatrie bzw. Sprach‑, Stimm- und kindliche Hörstörungen, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin oder innere Medizin ausgestellt werden. In bestimmten Fällen dürfen auch Zahnärzt*innen und Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie logopädische Therapie verordnen.
Je nachdem, wie Sie es im Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau vereinbart haben, werden die Kosten einer logopädischen Therapie vollständig oder teilweise (bis zu vereinbarten Höchstbeträgen oder prozentualen Anteilen) von Ihrer Versicherung übernommen. Daher ist es möglich, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Vor Beginn einer logopädischen Therapie ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung informieren, in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.
Sollte es zu Problemen bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse kommen, dann sprechen Sie uns bitte an. In vielen Fällen sind Kürzungen, die die privaten Krankenversicherungen vornehmen nicht berechtigt. Oft lohnt sich eine genaue Durchsicht der Vertragsunterlagen.

Selbstzahler*innen
Als Selbstzahler*in erhalten Sie eine flexible Möglichkeit der Therapie. Da der Behandlungsvertrag ohne Krankenkassen vereinbart wird, sind Modalitäten wie Ort, zeitlicher Umfang, Dauer und Auswahl der Therapiemedien freier gestaltbar. Ganz problemlos können wir Präsent, Online oder an einem anderen Ort (in der Oper, bei Ihnen am Arbeitsplatz etc.) die Therapie durchführen. In der Regel erhalten Sie am Ende der Behandlung ein Rechnung die Sie dann begleichen können.
Unsere Preise für Privatversicherte und Selbstzahler*innen
Wir weisen daraufhin, dass sich unsere Preise von den Sätzen der Beihilfe und der Privatversicherung unterschieden können. Wir beziehen uns auf interne Berechnungen und auf Gutachten seitens der Bundesverbände. In unserer Praxis erhalten Sie eine ganzheitliche, evidenzbasierte Therapie und wir tragen Sorge, dass sowohl Therapeut*innen fachlich hochqualifiziert sind und die Räumlichkeiten bestens ausgestattet sind.
Vor Ihrem ersten Termin raten wir Ihnen diese ggfs. mit Ihrer privaten Versicherung zu besprechen.
- Erstuntersuchung pro 45 Minuten plus Nachbearbeitung 186,12€
- Diagnostik pro 45 Minuten plus Nachbearbeitung 186,12€
- Bedarfsdiagnostik pro 30 Minuten plus Nachbearbeitung 93,06€
- 45 Minuten Therapie plus Nachbearbeitung 113,74€
- 60 Minuten Therapie plus Nachbearbeitung 144,76€
- Aufschlag für Telemedizin 2,00€
- Verwaltungskostenpauschale bei Briefverkehr 6,00€
- Hausbesuchspauschale 35,51€
- Kurzbericht/ Mail an Ärzt*innen 10,33€
- großer Befundbericht 186,12€
- Telefonate mit Ärzt*innen etc. pro 30 Minuten 75,00€
- Invivopauschale 35,51€
- Hygienepauschale für Präsenztermine 2,50€
Wie oft darf ich zu Ihnen kommen?
Auf der Heilmittelverordnung finden Sie die genauen Daten wieviel Minuten und in welchem Intervall (1-3x in der Woche) Sie die logopädische Behandlung in Anspruch nehmen sollten. Ggfs. müssen wir nach unserer Diagnostik und in Rücksprache mit der/dem verordneten Ärzt*in hier eine Anpassung vornehmen.
Was ist wenn ich Termine vergesse?
In unserer Praxis ist es üblich, dass Sie Termine 24h vorher abgesagt haben müssen. Sagen Sie nach 24h, kurz vorher ab, oder Sie haben einen Termin versäumt stellen wir Ihnen die Stunde zu dem Gegenwert der gesetzlichen Versicherung privat in Rechnung.
Darf ich auch über ein Rezept zu Ihnen kommen, wenn ich mir Gesangsunterricht nicht leisten kann?
Eine logopädische Verordnung und auch eine logopädische Therapie werden nur dann ausgestellt und gegeben wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt. Haben Sie z.B. eine Stimmstörung, eine Atemwegserkrankung mit Auswirkung auf die Stimme, Auftrittsangst oder eine Einschränkung Ihrer Gesangsstimme, welche pathologisch ist, dann unterstützen wir Sie gerne. Sollten Sie aber nur Gesangs- oder Sprechunterricht wünschen dann freuen wir uns Sie als Schüler*in zu unterstützen oder Sie an Gesangspädagog*innen aus Ihrer Gegend weiterzuleiten. Über eine Verordnung kann dann nciht gearbeitet werden.
Liebe Patient*innen,
in der logopädischen Behandlung gibt es einzelne Punkte zu beachten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige, vertragliche Regelungen unserer Praxis.

Heilmittelverordnung
Eine Therapie kann nur bei Vorlage einer gültigen logopädischen Verordnung erfolgen. Daher bitten wir Sie diese beim ersten Behandlungstermin vorzulegen. Andernfalls kann eine Behandlung nicht erfolgen. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Heilmittelrichtlinien.
Auf der Heilmittelverordnung finden Sie die genauen Daten wieviel Minuten und in welchem Intervall (1-3x in der Woche) Sie die logopädische Behandlung in Anspruch nehmen sollen. Ggfs. müssen wir nach unserer Diagnostik und in Rücksprache mit der/dem verordneten Ärzt*in hier eine Anpassung vornehmen. Nach stattgefundener Stunde zeichnen Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Anwesenheit gegen. Bei Telemedizin erhalten Sie eine Liste für daheim, auf der Sie Ihre Anwesenheit direkt nach der stattgefundenen Einheit quittieren.
Anwesenheit
Um einen reibungslosen Therapieablauf in unserer Praxis gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die vereinbarten Termine regelmäßig wahrzunehmen. Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 6-7 Monaten durchgeführt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie regelmäßig zur Behandlung erscheinen.
Absagen
Die Termine werden verbindlich für Sie reserviert, sodass Sie vor Ihrer jeweiligen Sitzung nicht warten müssen. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie vereinbarte Termine einhalten. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie uns bitte spätestens 24 Werktagsstunden vorher telefonisch ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen eine Ausfallgebühr für nicht abgesagte, nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Behandlungen im Gegenwert der vereinbarten Stunde nach den aktuellen Tarifen der Krankenasse oder nach den vereinbarten Preisen privat in Rechnung stellen. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Bitte beachten Sie, das ein Quittieren von nicht stattgefundenen Terminen auf der Heilmittelverordnung, wie auch das vorzeitige Unterschreiben auf der Verordnung nicht gestattet ist und einen Betrugsfall darstellt.
Sollten Sie an zwei Folgeterminen der Therapie fernbleiben und diese dem Stimmkontor nicht anzeigen oder zu spät absagen wird der Therapieplatz an jemand anderes vergeben.
Hygiene & Gesundheit
Wir tun unser Bestes, um Ihre Gesundheit zu schützen. Daher bitten wir Sie sich nach unseren Hygienevorschriften in der Praxis zu richten. Somit gewährleisten wir Sicherheit und Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Im Falle einer Erkrankung, Quarantäne oder bei KindKrank bitten wir Sie uns umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Eine videotherapeutische Sitzung ist im Falle einer Quarantäne oder Erkrankung das Mittel der Wahl, sofern dieses in Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten ist.
Aufsicht von Minderjährigen
Eine Aufsicht für Kinder können wir nur für die vereinbarte Therapiezeit übernehmen. Wenn Sie nicht an der Therapie teilnehmen, bleiben Sie bitte in der Praxis, bis Ihr Kind dran ist. Hinterlassen Sie immer eine aktuelle Telefonnummer, unter der wir Sie im Notfall erreichen können. Seien Sie ca. 10 Minuten vor dem Ende der Therapiezeit Ihres Kindes wieder in der Praxis, damit wir die Therapieinhalte mit Ihnen besprechen können. Sollten Sie sich verspäten und unser Personal übernimmt die Betreuung von Minderjährigen, müssen wir Ihnen eine Betreuungspauschale von 20,00€ pro angefangene 10 Minuten in Rechnung stellen. Wenn Sie es gestatten, dass Ihr Kind allein die Praxis verlässt und nach Hause geht, benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen. Dies gilt nur für Minderjährige, die laut JuSchG einer Aufsicht bedürfen.
Inhalte der Sitzungen
Zur Therapie mit Ihnen/Ihrem Kind gehört die Dokumentation der Inhalte, die Vor- und Nachbereitung von Inhalten und des Arbeitsplatzes sowie Angehörigenberatung/Elterngespräche. Bei Bedarf führen wir auf Ihren Wunsch hin auch Gespräche mit Erzieher*innen/ Lehrer*innen/ anderen Therapeut*innen. Eine telefonische/persönliche Beratung ist ebenfalls Bestandteil der Behandlung. Dies alles erfolgt ausschließlich in der Therapiezeit.
Häusliche Arbeit
Der Therapieprozess muss auf einer guten, verlässlichen, ehrlichen und vertrauensvollen Arbeitsbeziehung gründen. Die Patient*innen/Angehörigen verpflichten sich häusliche Aufgaben zu bearbeiten und am Therapieerfolg zu arbeiten.
Beendigung der Therapie
Grundsätzlich ist es möglich, dass der therapeutische Prozess von beiden Seiten vorzeitig beendet wird. Dieses ist sinnvoll, wenn eine fruchtbare Zusammenarbeit nicht mehr möglich scheint, die Motivation für die Veränderung nicht ausreicht, das Behandlungsziel erreicht wurde, gegen die Inhalte des Vertrages mehrfach verstoßen wird oder Krankheitsvorteile überwiegen. Für beide Seiten ist jedoch zu wünschen, dass die Beendigung im Einvernehmen geschieht.
Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten
Seit dem 01.04.2004 müssen Heilmittelpraxen die gesetzliche Zuzahlungsleistung von den behandelten Patient*innen einziehen. Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr müssen nach der Behandlung eine Gebühr von 10,-€ zuzüglich 10% der Behandlungskosten an die Praxis entrichten. Dieser Betrag wird dann an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Im Falle einer Befreiung benötigen wir einen Nachweis. Sollten Sie die gesetzliche Zuzahlung nicht leisten, müssen wir dies an Ihre Krankenkasse melden.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!

Ja! Es empfiehlt sich uns zu kontaktieren, auch wenn Sie noch keine Verordnung haben. Wir reservieren Ihnen dann einen Platz auf unserer Warteliste und beraten Sie ggfs. wie die Verordnung ausgestellt werden sollte.
Kontakt
Michael Helbing
Bödekerstrasse 90
30161 Hannover
0511 219 121 73
info@stimmkontor.com